Facharztkonsultation
Das Verfahren, um eine medizinische Beratung von MedNIS in Anspruch zu nehmen, ist wie folgt:
Informationen für Patienten und Patientinnen
Konsultationsanfrage
Personen, die unter Symptomen im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern leiden, sollten zunächst ihren behandelnden Arzt aufsuchen, der die Symptome beurteilen und andere Diagnosen ausschliessen kann.
Bei Bedarf kann der Patient oder die Patientin in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Ärztin eine fachärztliche Beratung durch einen MedNIS-Konsiliararzt oder eine MedNIS-Konsiliarärztin in Anspruch nehmen.
Für den Fall, dass der Patient oder die Patientin keinen behandelnden Arzt hat, kann hier direkt mit MedNIS Kontakt aufgenommen werden.
Was kann der Patient oder die Patientin bei einer MedNIS-Konsultation erwarten?
- Ernst genommen werden
- Ausfüllen des Fragebogens "Elektromagnetische Felder und Gesundheit".
- Beantwortung von Fragen aus einer ausführlichen Anamnese
- Beantwortung von Fragen zu anderen Faktoren, die zum Auftreten der Symptome beitragen können
- Eine detaillierte Differenzialdiagnose erhalten
- Klinische Untersuchungen oder Empfehlungen für weitere Untersuchungen je nach Relevanz durchführen
- Behandlungsvorschläge erhalten
- Eine Kopie des Konsiliumsberichts erhalten
- Ein Zertifikat erhalten (notfalls mit einer Beschreibung der funktionellen Impotenz anstelle der EHS-Diagnose, da nicht anerkannt)
- Eine potenzielle EMF-Exposition in der Praxis (unterschiedliche Vorkehrungen je nach den Möglichkeiten der Ärzte). Die Telekonsultation per Videokonferenz ist eine mögliche Alternative.
Vertrauensärzte sind nicht in der Lage, auf der Grundlage einer Konsultation eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Diese Verantwortung sowie die medizinische Betreuung liegen in der Verantwortung Ihres behandelnden Arztes.
Diese Konsultation wird nach dem KVG zum TARMED-Tarif abgerechnet und vergütet. Ob die Krankenkasse die Kosten für die Konsultation erstattet, hängt von der Franchise, dem Selbstbehalt und dem Versicherungsmodell ab (z. B. HMO, Hausarzt oder Telmed).
Die Vertraulichkeit der Daten während Ihrer medizinischen Behandlung wird durch die Einhaltung aller anwendbaren Bestimmungen über die Schweigepflicht im schweizerischen Strafgesetzbuch (vgl. Art. 320 und 321 StGB) und über den Datenschutz (vgl. Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, SR 235.1 und Datenschutzgesetz Kanton Freiburg DSchG, SGF 17.1) gewährleistet.
Wo befinden sich die Konsiliarärzte und Konsiliarärztinnen?
Die behandelnden Ärzte können ihre Patienten an das MedNIS-Koordinationsteam überweisen, das sie an einen der Konsiliarärzte oder Konsiliarärztinnen des MedNIS-Netzwerks für eine Fachberatung über die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und Gesundheit weiterleitet.
Die MedNIS-Vertrauensärzte befinden sich in :
- Carouge (FR)
- Freiburg (FR,EN)
- Sitten (FR,IT)
- St. Gallen (DE,EN)
- Winterthur (DE, FR, EN)
- Zürich (DE,EN)
Informationen für die Ärzteschaft der medizinischen Grundversorgung
Wie melde ich ein fachärztliches Konsil an?
Die behandelnden Ärzte und Ärztinnen können ihre Patienten und Patientinnen an das MedNIS-Koordinationsteam überweisen, um eine Fachberatung bei einer Konsilararzt oder Konsiliarärztin zum Thema Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und Gesundheit zu erhalten. Diese Konsultation wird nach dem KVG zum TARMED-Tarif verrechnet.
Nach der Konsultation verfasst der Konsiliararzt oder die Konsiliarärztin einen Konsiliarbericht und leitet ihn an den behandelnden Arzt oder Ärztin weiter, der/die den Patienten/die Patientin weiter betreut.
Wie werde ich Konsiliararzt bei MedNIS ?
Das Schweizer medizinisches Beratungsnetz für nichtionisierender Strahlung (MedNIS) ist ein Netzwerk von Konsiliarärzten und -ärztinnen in der ganzen Schweiz, an die behandelnde Ärzte und Ärztinnen ihre Patienten und Patientinnen für eine Fachberatung zum Thema nichtionisierende Strahlung und Gesundheit überweisen können.
MedNIS sucht Konsiliarärzte und Konsiliarärztinnen (5-10 %). Als Konsiliararzt von MedNIS arbeiten Sie mit dem Institut für Hausarztmedizin der Universität Freiburg zusammen. Mit MedNIS tragen Sie zur Verbesserung der medizinischen Behandlung der elektromagnetischen Hypersensibilität in der Schweiz sowie zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen auf diesem Gebiet bei.
Zu den Pflichten gehören folgende:
- Teilnahme an einer von MedNIS durchgeführten Grundausbildung zum Thema nichtionisierende Strahlung und Gesundheit.
- Durchführung von Spezialsprechstunden gemäss den Behandlungsempfehlungen von MedNIS mit den Patientinnen und Patienten, die Ihnen zugewiesen werden.
- Teilnahme an vierteljährlichen Qualitätszirkeln per Videokonferenz und individuellen Supervisionen nach Bedarf.
- Teilnahme an der von MedNIS koordinierten Weiterbildung.
- Teilnahme an der Rekrutierung von Patienten und Patientinnen für eine Forschungsstudie zur elektromagnetischen Hypersensibilität.
Qualifikationen und Kompetenzen
Titel in allgemeiner innerer Medizin, Pädiatrie oder Arbeitsmedizin oder anderen Fachgebieten, die mit elektromagnetischer Hypersensibilität in Verbindung stehen.
Inhaber/in einer Praxisbewilligung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) (Rückerstattung durch das KVG)
Arbeitsort
Die Konsultationen finden in Ihrer eigenen Praxis statt.
Fragen und Bewerbung
Kontaktieren Sie uns.